| Befehle Oktober 1939 |
| OKH, Berlin den 3.10.1939 Befehlshaber des Ersatzheeres AHA Nr.3055/39 g.Kdos.Ia4 Nachstehende Verbände und Einheiten werden in ihre Friedensstandorte bzw. Aufstellungsorte zurückgeführt und treten mit Eintreffen unter den Befehl des B.d.E.: a) Gen.Kdo.XV.A.K. mit Stabs- und Korpstruppen Gen.Kdo.XVI.A.K. mit Stabs- und Korpstruppen 1.Panz.Div. IX 2.le.Div. IX 4.Panz.Div. unleserlich 3.le.Div. III 1.le.Div. unleserlich 13.Inf.Div.(mot) XI b) I./Panz.Rgt.25 IX Pi.Sturmkp.Roßlau XI Die Bewegungen in die Einladegebiete sind angeordnet. Mot.Teile mit Ausnahme der Gleiskettenfahrzeuge, werden auf Reichsgebiet eingeladen. Die örtlich zuständigen W.Kdo. haben für Unterbringung zu sorgen, als Einladegebiet sind vorgesehen: Gr.Strehlitz – Vosswalde, Trachenberg – Steinau, Raum Schneidemühl. Die voraussichtlichen Eintreffzeiten in den Einladegebieten bzw. Endzielen werden nach Erhalt der Unterlagen mitgeteilt werden. Die Versorgung der Verbände und Einheiten zu vorstehend Ia-c hat durch die örtlich zuständigen Wehrkreiskommandos nach der Verfügung OKH/B.d.E./Ia/Ib Nr.6040/39 geh.v.1.9.39 zu erfolgen. Für nachstehende Verbände und Einheiten ist Verlegung nach Westen angeordnet und unterliegen diese nach erfolgten Durchführung nicht mehr der Bezugsverfügung 3): a) A.O.K.10 mit Stabstruppen Gen.Kdo.VII.A.K. mit Stabs- und Korpstruppen Gen.Kdo.XI.A.K. mit Stabs- und Korpstruppen (ohne Kps.Artl.) Gen.Kdo.XIII.A.K. mit Stabs- und Korpstruppen (ohne Kps.Artl.) 14.Inf.Div., 24.Inf.Div., 18.Inf.Div., 31.Inf.Div., 19.Inf.Div., 68.Inf.Div. b) M.G.Btl.6, 7, 8 (bereits mit III.A.K. abtransportiert) und 15; Beob.Abt.(jetzt Heerestruppen)4,7,8,10,13,14,17,18,19,28,29,30,38,44 Stb.Pi.Rgt.(mot) 617 und 620; Pi.Btl.(mot) 47,48,51 Br.Kol.B (mot) 1./427 Verm.Abt. 602, 608 und 631. Für die unter vorstehend II)a) und b) aufgerührten Verbände und Einheiten gilt Ziffer I,2 entsprechend. Alle anderen, nicht bereits vorher befohlenen oer in vorstehenden Ziffern I und II nicht aufgeführten Verbände und Einheiten verbleiben zunächst im Osten. Die danach im Osten verbleibenden Verbände und Einheiten (mit Ausnahme der unter nachstehender Ziffer IV aufgeführten Heeres- und Armeetruppen) unterliegen nicht mehr der Bezugsverfügung 3). Über rückwärtige Dienste, Transport-Dienste, Bautruppen und Nachrichtentruppen erfolgt Sonderweisung. |
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Oberkommando des
Heeres
H.Qu.,den 14.10.39
Gen.Stb.d.H. Gen.d.Art. Ia Nr. 76/39 geh. Betrifft: Befehlsbefugnisse und Unterstellungsverhältnisse. 1.) Die in dem Raum Münster, Hamm, Euskirchen und Koblenz in den nächsten Tagen eintreffenden Einheiten der Heeresartillerie werden für die Dauer ihres Aufenthaltes wie folgt zusammengefasst und unterstellt: a) Gruppe Münster/Hamm: Bb.1 und 11 (Münster) dem Art.Kdr.3 in Paderborn Bb.14 (Hamm) dem Art.Kdr.20 in Paderborn b) Gruppe Euskirchen: siehe Anlage. c) Gruppe Koblenz: siehe Anlage. b) Gruppe Euskirchen: Art.Kdr.2 II./38 um Euskirchen bis 19.10. Art.Abt.436 um Euskirchen bis 19.10. Bb.18 Mü.Gladbach bis 19.10. Bb.19 Krefeld bis 20.10. Bb.32 um Euskirchen bis 19.10. c) Gruppe Koblenz: (Diez a/Lahn) Bb.4 (Eintr.?) Bb.10 (Eintr.?) Bb.13 (z.Zt.Calbe) Bb.27 (Eintr.?) Bb.29 (Eintr.?) Bb.38 (bis 25.10.) Bb.44 (Eintr.?) 2.) Art.Kdr.2,3,18,20 melden Eintreffen der unterstellten Einheiten, Zeitdauer und erforderliche Instandsetzungen, Unterkunft Anschrift und Fernsprecher. 3.) Die Einheiten unterstehen dem B.d.E.(örtl.stellv.Gen.Kdos.VI bezw.XII) bezgl.Überholung, Instandsetzung. H.Dv.90 enthält die Bestimmungen hierfür. Die Ergänzung des Kraftfahrzeuggeräts regelt sich gem. OKH/BdE/AHA In6 Ia/Ib Nr.4998/39 geh.v.5.10.39. Dieser Befehl ist von den stellv.Gen.Kdos.anzufordern. 4.) In der Ausbildung liegt der Schwerpunkt in der Verwendung im Westen, Kampf in einer ständigen Front, Stellungsbau. 5.) Die Feldverwendungsfähigkeit jeder Formation ist dem OKH (Gen.d.Art.) fernmündl. zu melden. |
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